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Geltung
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Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen,
auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben.
Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Besteller
– selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltslos angenommen.
Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
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Angebot und Abschluss
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2.1
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In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Wir behalten uns vor,
unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen eintreten.
Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Von Mitarbeitern mündlich gemachte Preis – und Lieferauskünfte sind immer unverbindlich.
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2.2
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Der Käufer ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Grundsätzlich bedarf der Auftrag einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
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2.3
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Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften.
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2.4
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Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Ware stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
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Preise
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3.1
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Sämtliche von uns genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die der Käufer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten hat.
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3.2
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Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere z.Z. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
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3.3
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Unsere Preise verstehen sich ab Werk; Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Verzug und Unmöglichkeit
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4.1
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Wir sind bemüht, die angegebenen Termine einzuhalten. Geraten wir mit unserer Lieferverpflichtung in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
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4.2
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Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
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4.3
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Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben.
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4.4
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Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
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4.5
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Verweigert der Besteller die Annahme der Leistung ganz oder teilweise, oder kommt der Auftrag aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann der Lieferer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes verlangen. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der wahlweise Anspruch des Lieferers auf Erfüllung bleibt unberührt.
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Versand und Gefahrenübergang
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5.1
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Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung durch uns an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager Wolfschlugen verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
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5.2
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Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
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5.3
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Der Geräterücktransport bei Gewährleistungsarbeiten und Reparaturarbeiten hat vom Käufer in Originalverpackung zu erfolgen, sonst wird von uns keine Gewähr für Transportschäden bzw. durchgeführte Reparaturen übernommen.
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5.4
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Im Reparaturfall hat vom Käufer eine eindeutige Fehler- bzw. Schadensbezeichnung zu erfolgen.
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6
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Gewährleistung
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6.1
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Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, so liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere unter Ausschluss von Forderungen aus der Geltendmachung von Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder wir bessern nach. Wir sind berechtigt, mehrfache Nachbesserungen durchzuführen.
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6.2
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Für die Hard- und Software besteht eine Gewähleistungsfrist von einem Jahr. Die einjährige Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Hard- bzw. Software an den Kunden.
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6.3
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Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien.
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6.4
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Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Menge, Qualität Transportschäden zu überprüfen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen (§ 377 HGB). Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung, mit einer schriftlichen Mängeldarstellung mitgeteilt werden. Kommt der Käufer den vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so sind sämtliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Für nachfolgend auftretende Software-Fehler (nach Test und Abnahme beim Kunden) wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Projektgeschäfte.
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6.5
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Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
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6.6
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Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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6.7
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Die Haftung des Verkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens an Sachen oder Personen unterliegt dem Produkthaftungsgesetz an privat genutzten Gegenständen. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden und insbesondere die Haftung für Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Sämtliche Gewährleistungsanprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde.
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7
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Eigentumsvorbehalt
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7.1
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Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
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7.2
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Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
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7.3
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Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
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7.4
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
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8
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Zahlung
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8.1
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Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
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8.2
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Bei Großprojektabwicklungen sind 1/3 der Auftragssumme bei Auftragseingang, 1/3 bei Übergabe und 1/3 nach Abnahme ohne Abzug zahlbar.
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8.3
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Wir sind grundsätzlich berechtigt, Lieferung nur gegen Nachnahme zu leisten. Die hierdurch entstehenden Nebenkosten hat der Käufer zu tragen.
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8.4
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Ist der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung im Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite mindestens jedoch 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz - zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
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8.5
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Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn er die Gegenforderung unbestritten oder rechtzeitig festgestellt hat.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
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9.1
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Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist Wolfschlugen, unabhängig davon, ob wir auf Verlangen des Käufers die Ware an einen von ihm benannten Bestimmungsort versenden.
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9.2
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Hat der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Amtsgericht Nürtingen oder Landgericht Stuttgart.
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10
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Generalklausel
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Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Haftungsbeschränkungen / Verjährung
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Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Ziffer [10] ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von "accuracy checks" vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
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Individualvereinbarungen
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Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.
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Sonstiges
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Die Nichtausübung von Rechten durch Heidler-Strichcode GmbH bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
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